DiWaSO
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Abrechnungsdienst für Heizungs- &
Betriebskosten
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Der Bundesrat hat am 08.06.2007
der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV
2007) mit kleinen Veränderungen zugestimmt. Für alle Hausbesitzer in
Deutschland bedeutet das: Bereits ab 2008 ist er zum Teil Pflicht - Der
Energieausweis! Sinn und Zweck eines Energieausweises? Der Energieausweis für Gebäude
gibt Auskunft über den jährlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohn-
oder Nutzfläche. Ähnlich wie die bei Haushaltsgeräten
angegebene Energieeffizienzklasse oder der bei Autos angegebene
Durchschnittsverbrauch, soll auch der Energieausweis für Gebäude Miet- und
Kaufinteressenten eine objektive Information liefern - hat das Gebäude einen
hohen oder einen niedrigen Energiebedarf (oder in Euro ausgedrückt: Muss viel
oder wenig geheizt werden). Aber nicht nur Miet- und
Kaufinteressenten sollen durch einen guten Energiekennwert motiviert werden
sich für das Gebäude / die Wohnung zu entscheiden, ebenso sollen
Gebäudeeigentümer durch einen schlechten Energiekennwert motiviert werden,
energetisch wirksame Modernisierungen durchzuführen. Wer braucht einen Energieausweis? Jeder Miet- oder
Kaufinteressenten für eine Wohnung oder ein Haus, hat das Recht auf Vorlage
eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Ein Energieausweis ist immer
dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu
vermietet wird. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch
auf Vorlage eines Energieausweises. Ab wann ist ein Energieausweis vorzulegen? Für Wohngebäude bis Baujahr 1965
werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen
Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung
ab dem 01.07.2009. Aber Achtung: Wenn
Ihr Gebäude vor 1977 erbaut wurde und sich weniger als fünf Wohnungen darin
befinden, wird der Energieausweis zwar auch erst zu den oben aufgeführten
Zeitpunkten zur Pflicht, aber ab Oktober 2008 haben Sie bereits keine
Wahlmöglichkeit mehr, welchen Ausweis Sie erstellen lassen, denn der
Energieausweis ist in 2 Varianten zulässig........ Welchen Energieausweis benötige ich? Zwei Varianten des
Energieausweises sind vom Gesetzgeber zugelassen - der verbrauchsbasierte und
der bedarfsbasierte Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter
Energieausweis kann günstiger als ein bedarfsbasierter erstellt werden, weil
er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten
drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten
Energieausweis ist in der Regel eine aufwändigere und deshalb auch teurere
Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich. Der Gesetzgeber gibt dem Gebäudeeigentümer folgende
Möglichkeiten: Bedarfsbasierte Energieausweise sind
vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit Bauantrag
vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das
Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977
modernisiert wurden. Verbrauchsbasierte
Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig - also bei
Gebäuden ab fünf Wohnungen sowie bei Gebäuden die mit Bauantrag nach dem 1.
November 1977 erbaut wurden. Völlige Wahlfreiheit
zwischen den beiden Varianten hat ein Gebäudeeigentümer in der Übergangsfrist
bis 01.10.2008. Unabhängig von Gebäudegröße und Baujahr kann bis Ende
September 2008 für jedes Gebäude ein verbrauchsbasierter Energieausweis
erstellt werden. Vor allem Eigentümer von
Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als fünf Wohnungen sollten diese Übergangsfrist
nutzen und sich schnellstens einen verbrauchsbasierten Energieausweis
sichern, denn ab Oktober 2008 kommt für diese Gebäude dann nur noch der
aufwändigere Bedarfsausweis in Frage. Wie lange gilt ein Energieausweis? Energieausweise haben eine
Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Wer innerhalb der
Gültigkeitsdauer energetische Verbesserungen an seinem Gebäude vornimmt, wird
allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen
lassen, um die hierdurch entstandenen Vorteile gegenüber Miet- und
Kaufinteressenten auch nachweisen zu können. Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert? Energieausweise dienen lediglich
der Information - das wurde im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich
verankert. Gebäudeeigentümer können bei schlechten Kennwerten nicht zur
Gebäudemodernisierung gezwungen werden. Woher bekomme ich einen Energieausweis und was kostet
er? Bei uns - Firma DiWaSO - können
Sie verbrauchsbasierte Energieausweise für Wohngebäude zu fairen
Preisen bestellen - gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Ihr Gebäude. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 60 22 / 20 80 32 Beachten Sie aber bitte: Zur
Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises benötigen wir die
Verbrauchsdaten des betreffenden Gebäudes von drei aufeinanderfolgenden
Jahren. Sofern nicht wir die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
für das Gebäude erstellt haben, muss Ihnen zumindest die jährlich
verbrauchte Brennstoffmenge bekannt sein. Welche Angaben zum Gebäude wir darüber hinaus benötigen,
entnehmen Sie bitte unserem Fragebogen. Wo bekomme ich noch mehr Informationen über den
Energieausweis? Nach unserer Ansicht die beste
Quelle Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
und ebenfalls dort die Energieeinsparverordnung (darin auf Seite 65 ein Muster
des Energieausweises). |