DiWaSO

Abrechnungsdienst für Heizungs- & Betriebskosten

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Der Bundesrat hat am 08.06.2007 der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) mit kleinen Veränderungen zugestimmt. Für alle Hausbesitzer in Deutschland bedeutet das:

 

Bereits ab 2008 ist er zum Teil Pflicht - Der Energieausweis!

 

 

Sinn und Zweck eines Energieausweises?

 

Der Energieausweis für Gebäude gibt Auskunft über den jährlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche.

 

Ähnlich wie die bei Haushaltsgeräten angegebene Energieeffizienzklasse oder der bei Autos angegebene Durchschnittsverbrauch, soll auch der Energieausweis für Gebäude Miet- und Kaufinteressenten eine objektive Information liefern - hat das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf (oder in Euro ausgedrückt: Muss viel oder wenig geheizt werden).

 

Aber nicht nur Miet- und Kaufinteressenten sollen durch einen guten Energiekennwert motiviert werden sich für das Gebäude / die Wohnung zu entscheiden, ebenso sollen Gebäudeeigentümer durch einen schlechten Energiekennwert motiviert werden, energetisch wirksame Modernisierungen durchzuführen.

 

 

Wer braucht einen Energieausweis?

 

Jeder Miet- oder Kaufinteressenten für eine Wohnung oder ein Haus, hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter.

 

Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf Vorlage eines Energieausweises.

 

 

Ab wann ist ein Energieausweis vorzulegen?

 

Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.

 

Aber Achtung: Wenn Ihr Gebäude vor 1977 erbaut wurde und sich weniger als fünf Wohnungen darin befinden, wird der Energieausweis zwar auch erst zu den oben aufgeführten Zeitpunkten zur Pflicht, aber ab Oktober 2008 haben Sie bereits keine Wahlmöglichkeit mehr, welchen Ausweis Sie erstellen lassen, denn der Energieausweis ist in 2 Varianten zulässig........

 

 

Welchen Energieausweis benötige ich?

 

Zwei Varianten des Energieausweises sind vom Gesetzgeber zugelassen - der verbrauchsbasierte und der bedarfsbasierte Energieausweis.

 

Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann günstiger als ein bedarfsbasierter erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird.

 

Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist in der Regel eine aufwändigere und deshalb auch teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.

 

Der Gesetzgeber gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:

 

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden.

 

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig - also bei Gebäuden ab fünf Wohnungen sowie bei Gebäuden die mit Bauantrag nach dem 1. November 1977 erbaut wurden.

 

Völlige Wahlfreiheit zwischen den beiden Varianten hat ein Gebäudeeigentümer in der Übergangsfrist bis 01.10.2008. Unabhängig von Gebäudegröße und Baujahr kann bis Ende September 2008 für jedes Gebäude ein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden.

 

Vor allem Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als fünf Wohnungen sollten diese Übergangsfrist nutzen und sich schnellstens einen verbrauchsbasierten Energieausweis sichern, denn ab Oktober 2008 kommt für diese Gebäude dann nur noch der aufwändigere Bedarfsausweis in Frage.

 

 

Wie lange gilt ein Energieausweis?

 

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Wer innerhalb der Gültigkeitsdauer energetische Verbesserungen an seinem Gebäude vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die hierdurch entstandenen Vorteile gegenüber Miet- und Kaufinteressenten auch nachweisen zu können.

 

 

Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?

 

Energieausweise dienen lediglich der Information - das wurde im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Gebäudeeigentümer können bei schlechten Kennwerten nicht zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

 

 

Woher bekomme ich einen Energieausweis und was kostet er?

 

Bei uns - Firma DiWaSO - können Sie verbrauchsbasierte Energieausweise für Wohngebäude zu fairen Preisen bestellen - gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Ihr Gebäude.

 

Sie erreichen uns telefonisch unter 0 60 22 / 20 80 32

 

Beachten Sie aber bitte: Zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises benötigen wir die Verbrauchsdaten des betreffenden Gebäudes von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Sofern nicht wir die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre für das Gebäude erstellt haben, muss Ihnen zumindest die jährlich verbrauchte Brennstoffmenge bekannt sein.

Welche Angaben zum Gebäude wir darüber hinaus benötigen, entnehmen Sie bitte unserem Fragebogen.

 

 

Wo bekomme ich noch mehr Informationen über den Energieausweis?

 

Nach unserer Ansicht die beste Quelle Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und ebenfalls dort die Energieeinsparverordnung (darin auf Seite 65 ein Muster des Energieausweises).

 

 

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