DiWaSO
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Abrechnungsdienst für Heizungs- &
Betriebskosten
63839 Kleinwallstadt • Am Steinig 2 b Tel. 06022/208032 oder 0171/4948969 Telefax: 06022/656033 eMail: diwaso@web.de |
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Abrechnungsdienst
Auf diesen Seiten erfahren Sie
alles über unsere Heizungs- und Betriebskostenabrechnung! Folgen Sie hierzu einfach den nachfolgenden Links Für
Rückfragen oder um ein Angebot anzufordern erreichen Sie uns unter 0 60 22 /
20 80 32 oder per Email an diwaso@web.de |
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Allgemeine Informationen |
Erste Schritte |
Alljährliche Ablesung |
Datenerfassung |
Nutzereinzelabrechnung |
Abrechnungsübersicht |
Rechtssicherheit |
Leistungsbeschreibung |
Rechtssicherheit Die Rechtssicherheit einer
Betriebskostenabrechnung ist ein sehr wichtiges Thema, denn die Heizungs- und
Betriebskosten eines Anwesens abrechnen kann und darf im Prinzip jeder, aber
letztlich muss eine Abrechnung auch rechtssicher sein, sonst ist das
Abrechnen der Kosten überflüssig. Es muss sichergestellt sein,
dass eine Abrechnung auch vor Gericht Bestand hat und der Vermieter die ihm
entstandenen Kosten notfalls auch einklagen kann. Ebenso muss sichergestellt
sein, dass der Mieter keine Möglichkeit hat die abgerechneten Kosten
anzufechten, denn der „Betriebskosten-Rechtsstreit“ boomt und nach
Einschätzung des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite
Betriebskostenabrechnung falsch und somit vom Mieter anfechtbar. DiWaSO erstellt die Abrechnung
gemäß den gesetzl. Verordnungen und somit gemäß der Heizkosten-, der Zweiten Berechnungs- und der Betriebskostenverordnung.
Handelt es sich bei den abzurechnenden Kosten nur um solche Kosten, welche in
diesen Verordnungen niedergeschrieben sind, ist unsere Abrechnung
rechtssicher. Insofern Sie uns abzurechnende Kosten mitteilen, welche nicht in
diesen Verordnungen erfasst sind, prüfen wir ob deren Umlegung nach
derzeitiger bzw. ständiger Rechtssprechung zulässig, streitig oder nicht
zulässig ist und teilen Ihnen - bevor wir die Abrechnung erstellen - mit,
dass die Umlegung dieser Kosten nicht rechtssicher ist. Solche Kosten können
z.B. sein:
Sie entscheiden dann letztlich ob diese Kosten dennoch in der Abrechnung umgelegt werden oder nicht. Aber nicht nur von Ihnen angegebene Kosten können die
Rechtssicherheit einer Abrechnung gefährden, sondern dies können auch nicht
geeichte oder defekte Zählereinrichtungen und in Ausnahmefällen sogar die Mieter
verursachen. Nicht mehr geeichte
Zählereinrichtungen werden eindeutig dem Eigentümer des Anwesens bzw. der
Hausverwaltung angelastet, dies wird sogar als Ordnungswidrigkeit behandelt
und kann ein Bußgeld zur Folge haben. Ungeachtet dessen kann der Mieter/Nutzer
die Abrechnung anfechten und kürzen. DiWaSO überprüft bei der
Ablesung auch die Eichzeiten und unterrichtet den Eigentümer bzw. die
Hausverwaltung rechtzeitig wenn diese ablaufen. Auf Wunsch unterbreiten wir
Ihnen ein Angebot zum Austausch dieser Zähler. Insofern bei der Ablesung ein defekter Zähler festgestellt wird oder ein Mieter/Nutzer auch bei mehreren Ableseterminen nicht angetroffen wurde, ist entweder eine Schätzung des Verbrauchs notwendig oder in Ausnahmefällen muss der gesamte Verbrauch nach Wohn-/Nutzfläche abgerechnet werden. Wenn eine Schätzung von Verbrauchswerten durchgeführt wird, muss der
Abrechnungsdienst in der Lage sein diese so vorzunehmen, dass die
Rechtssicherheit der Abrechnung nicht gefährdet wird. DiWaSO ist - im Gegensatz zu vielen Konkurrenten - hierzu in der
Lage, denn in einem solchen Fall ermitteln wir den Schätzwert schon während
der Ablesung. Wir besprechen mit dem Nutzer diesen Wert, erstellen hierüber
ein Protokoll und lassen
uns dieses vom Nutzer unterzeichnen. Insofern der Nutzer das Protokoll
unterzeichnet, hat er den Schätzwert verbindlich anerkannt und die Abrechnung
ist rechtssicher. Verweigert der Nutzer die Unterzeichnung, schätzen wir seinen
Verbrauch unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Verordnungen und der
derzeitigen Rechtssprechung.
Der Nutzer kann den Schätzwert zwar anzweifeln, aber rechtliche Schritte seinerseits
haben keine große Aussicht auf Erfolg, da alle unsere Schätzverfahren
entweder gesetzlich so vorgeschrieben sind oder durch die ständige
Rechtssprechung als bestätigt gelten. Wie
DiWaSO eine Schätzung durchführt, erfahren Sie hier. Ein defekter Zähler oder wenn ein Nutzer nicht angetroffen wurde, kann allerdings auch zur Folge haben, dass eine Schätzung nicht zulässig ist, denn - auch das ist Vorschrift - sofern die Größe der Wohn- bzw. Nutzfläche, für welche der Verbrauch nicht erfasst werden konnte, mehr als 25% vom Hundert (25 %) der gesamten Wohn-/Nutzfläche des Anwesens beträgt, muss der gesamte Verbrauch aller Nutzer nach Wohn-/Nutzfläche abgerechnet werden. In diesem Fall ist zwar die Rechtssicherheit der Abrechnung nicht
gefährdet, aber im Einzelfall haben die Nutzer das Recht, die nach
Wohn-/Nutzfläche abgerechneten Heizungs- oder Wassererwärmungskosten um 15%
zu kürzen und diese Kürzung geht zu Lasten des Eigentümers! DiWaSO versucht in einem solchen
Fall, die Abrechnung nach Wohn-/Nutzfläche - und somit auch das im Einzelfall
eintretende Recht des Nutzers auf die Kürzung um 15% - zu umgehen. Wir
besprechen mit dem Nutzer während der Ablesung die Vor- und Nachteile
einer Abrechnung nach Wohn-/Nutzfläche und versuchen, dass er stattdessen
einen Schätzwert für den/die ausgefallenen Zähler akzeptiert - natürlich
schriftlich in unserem Protokoll.
Insofern der Nutzer das Protokoll unterzeichnet, hat er den Schätzwert
anerkannt, die Abrechnung wird nach Verbrauchswerten erstellt und der Nutzer
darf die Abrechnung im Einzelfall nicht um 15% kürzen. Die Abrechnung nach Wohn-/Nutzfläche so zu umgehen ist im übrigen
zulässig, denn letztlich umgehen wir nicht die Heizkostenverordnung, sondern
erreichen vielmehr deren Ziel - eine verbrauchsabhängige Abrechnung für alle
Mieter/Nutzer. Verweigert der Nutzer die Unterzeichnung des Protokolls, sind wir
leider verpflichtet die Kosten aller Nutzer nach Wohn-/Nutzfläche
abzurechnen, denn nur so ist dann die Rechtssicherheit der Abrechnung zu
gewährleisten. Für alle erdenklichen Abrechnungsfälle gilt - bei DiWaSO
steht das Thema Rechtssicherheit ganz oben! |
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